AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01/2022
- Nur eine online Anmeldung berechtigt zur Teilnahme am Kurs. Die Kurse finden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 statt. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist nur online und bis 12 Stunden vorher möglich, ansonsten zählt die Buchung . Sollte die Mindestteilnehmeranzahl bis 1 Stunden vor Kursbeginn nicht erreicht sein, wird der Kurs abgesagt. Die angemeldeten Teilnehmer erhalten automatisch eine Email.
- 10 er Karten Prävention gelten für einen 10 Wochen Kurs und können nicht verlängert werden! Alle Karten sind von Umtausch und Rückerstattung ausgeschlossen. Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise genutzte Karten verfallen nach Ablauf ihres Gültigkeitsdatums, ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Alle Karten (außer Präventionskarten) sind auf eine andere Person übertragbar.
- Die Teilnahme an den Kursen geschieht auf eigene Verantwortung. Kursleiter haften nicht für Sach- oder Personenschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Können individuell vereinbarte Termine für ein persönliches Training nicht wahrgenommen werden, müssen diese 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten werden sie in Rechnung gestellt.
- An den gesetzlich festgelegten Feiertagen des Bundeslandes Sachsen Anhalt finden keine Kurse statt.
- Während der Ferien des Bundeslandes Sachsen Anhalt wird es einen reduzierten Kursplan geben, der der Homepage zu entnehmen ist.
- Kursplanänderungen, kurzfristige Kursausfälle und Kursleiterwechsel sind dem Studio vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückerstattung gezahlter Kursgebühren.
- Eine Mitgliedschaft wird auf eine Laufzeit von 3 Monaten festgelegt und verlängert sich um weitere 3 Monate, wenn diese nicht schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Nicht genutzte Stunden verfallen.
- Bei vorzeitiger gesundheitsbedingter Auflösung (nur bei Sportuntauglichkeit auf Dauer mit Vorlage eines sportärztlichen Attests) der Mitgliedschaft, sowie Auflösung der Mitgliedschaft durch Änderung des Wohnsitzes (ab 30 km Entfernung) ist ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen möglich. Diese bedarf einer schriftlichen Form.
- Im Falle einer Schwangerschaft besteht die Möglichkeit, den Mitgliedschaftsvertrag nach der Entbindung für 2 Monate ruhen zu lassen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um diese zwei Monate automatisch. Dies muss in schriftlicher Form beantragt werden.
- Sollte das Mitglied den Unterricht grob stören, sollten sich TeilnehmerInnen und/oder LehrerInnen durch das Verhalten eines Teilnehmers belästigt bzw. gestört fühlen, so ist das Studio berechtigt, dem besagten Teilnehmer fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Massagen, Stand 03/2016
- Leistungen
- Wellnessangebote dienen dem körperlichen und seelischen Wohlbefinden sowie der Prävention. Sie stellen keine medizinischen Leistungen dar und werden somit auch nicht von der Krankenkasse bezahlt oder bezuschusst. Es werden weder Diagnosen gestellt, noch Symptome behandelt. Sollten sie unter gesundheitlichen Störungen leiden, halten sie bitte Rücksprache mit ihrer/ihrem Ärztin/Arzt oder ihrer/ihrem Heilpraktiker/in. Wellnessangebote sind keine Heilbehandlungen, die einzig Heilberufen vorbehalten sind.
- Haftungsausschuss
- Falls trotz fachkundiger Anwendung beim Kunden Folgeschäden der jeweiligen Anwendung auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschweigt, ist die Geschäftsinhaberin von jeder Haftung frei gestellt. Die Haftungsfreistellung gilt gleichermaßen für Folgeschäden bei denen der Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und für den Wellnessdienstleisterin/Geschäftsführerin nicht erkennbar war.
- Datenschutz
- Die mitgeteilten Angaben werden mit strengster Vertraulichkeit behandelt. Insbesondere werden sie an der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung beteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht und so verwahrt, dass Missbrauch durch Dritte unwahrscheinlich ist.
- Nebenabreden/Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so berührt die nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Wir sind in diesem Falle gemeinsam verpflichtet, die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Ist der Vertag lückenhaft, so werden wir gemeinsam diejenige Regelung treffen, die wir getroffen hätten, hätten wir die Regelungsbedürftigkeit bedacht. Nebenabreden zu den oben dargestellten Regelungen sind nicht getroffen.12